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ASoK 7, Juli 2017, Seite 243

Die Datenschutz-Grundverordnung im Überblick

Der neue europäische Rechtsrahmen für Datenschutz

Johannes Peter Gruber

Die rasche technologische Entwicklung und die Globalisierung stellen den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Die Europäische Kommission hat 2010 mit einer umfassenden Reform des europäischen Datenschutzes begonnen. Die 2016 beschlossene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der EU ab dem und ersetzt die bisherige Regelung der Datenschutzrichtlinie aus 1995. Auf den ersten Blick fallen vor allem die neuen, besonders hohen Geldbußen auf.

1. Unmittelbare Wirkung

Die neue DSGVO ist unmittelbar anwendbar und bedarf grundsätzlich keines weiteren innerstaatlichen Umsetzungsaktes. Sie enthält allerdings zahlreiche Öffnungsklauseln, die die nationalen Gesetzgeber verpflichten oder berechtigen, bestimmte Bereiche gesetzlich zu regeln. Es wird daher neben der DSGVO weiterhin auch österreichisches Datenschutzrecht geben.

Das österreichische Parlament behandelt seit Anfang Juni 2017 bereits eine entsprechende Regierungsvorlage zu einem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018. Der Gesetzgeber wird insbesondere die Behördenorganisation und das Verfahren regeln sowie die Bereiche des materiellen Rechts, die von der DSGVO nicht erfasst sind. Das sind (unter anderem) die Datenverarbeitung der Sich...

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