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ZWF 1, Jänner 2017, Seite 19

Verfall; Vermögenswerte; Haftungsbeteiligte

ZWF 2017/5

§ 64 StPO

; RIS-Justiz RS0130964

Zwar beschränkt das Gesetz den Verfall nicht auf Vermögenswerte des Täters. Ist aber der letztlich zu ersetzende Vermögenswert anderen Personen zugekommen, sind nur diese (als Haftungsbeteiligte; § 64 StPO) vom Verfallsersatz bedroht.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder/ Norbert Wess
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