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Missbrauch der Amtsgewalt; Vermögensschaden
ZWF 2017/3
; RIS-Justiz RS0130986
Als iSd § 302 Abs 2 Satz 2 StGB tatbestandsmäßige Vermögensschäden sind nur solche anzusehen, die unmittelbar durch den Befugnisfehlgebrauch entstanden sind (arg: „durch die Tat“). Dies trifft auf den gerade durch die missbräuchliche Ausgabe von Parkklebern bewirkten, nicht aber auf den (erst) infolge späterer (rechtswidriger Inanspruchnahme von Parkflächen unter) Verwendung des durch die Tat erlangten Parkklebers hervorgerufenen Abgabenausfall zu.