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ZWF 1, Jänner 2017, Seite 4

Die novellierte Kronzeugenregelung aus Verteidigersicht

Mathias Preuschl und Stefan Prochaska

Nach der Einführung auf Probe von bis wurde mit dem nun verabschiedeten Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 die Kronzeugenregelung modifiziert. Zudem wurde die Begutachtungsfrist erneut auf weitere fünf Jahre verlängert. Die Regelung war schon bisher umstritten, und sie bleibt es auch. Aber was bedeutet die Neuregelung für die Beratungs- und Verteidigungsarbeit? Ist sie ein taugliches Mittel für die Praxis?

1. Prestigeprojekt versus Denunziantentum

Schon die Einführung der Kronzeugenregelung stieß in der Praxis auf massive Kritik. Teilweise wurde sie von Verteidigern begrüßt, teilweise abgelehnt. Die Fronten haben sich nach dem bisher einzigen wesentlichen Anwendungsfall, nämlich dem Kronzeugen Schieszler in den Verfahren des „Telekom-Austria-Komplexes“, nicht erweicht und die Befürworter und Gegner stehen sich weiter kompromisslos gegenüber.

Im Zuge des nunmehrigen Begutachtungsprozesses wurde die Neuregelung von den Anklagebehörden durchwegs begrüßt, jedoch seitens des OGH und des Rechtsanwaltskammertages abgelehnt. Die Argumente sind im Wesentlichen die gleichen wie im Jahr 2011: Dem Argument, dass Kronzeugen notwendig sind, um Heimlichkeitsdelikte wie Korruption, Geldwäsch...

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