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ZWF 5, September 2021, Seite 237

Urkundenfälschung; Täuschung; Lugurkunden

ZWF Redaktion

§ 223 StGB

Rebisant, Fehlbezeichnungen, Lugurkunden und Täuschung, GRAU 2021, 114

In der unternehmerischen Praxis finden sich immer wieder – zumeist dem zeitlichen Druck des Unternehmers geschuldet – Fehlbezeichnungen in Dokumenten, deren Inhalte dadurch von der Wirklichkeit abweichen. Der Beitrag analysiert das strafrechtliche Risiko, dass sich für Unternehmer aus diesen Fehlbezeichnungen ergeben kann.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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