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ZWF 5, September 2021, Seite 236

Befangenheit; Richter; Tatbeteiligter

ZWF 2021/55

§ 43 Abs 2 StPO

EGMR , Bsw 1128/17, Meng gg Deutschland

Gegenständliche Entscheidung ist von besonderer Bedeutung für die Strafverteidigung. Der OGH vertritt die Auffassung, dass eine erkenntnisrichterliche Tätigkeit in einem Verfahren gegen einen Mittäter nicht zur Ausschließung in einem (abgesonderten) Verfahren gegen sonstige Tatbeteiligte führt. Der EMGR hält zu dieser Problematik nun ausdrücklich fest: Wenn im ersten Urteil gegen den Mittäter bereits klare Ausführungen zur Schuld des erst im späteren Verfahren verhandelten Mittäters gemacht werden, dann ist ein Mitglied dieses Senats für das spätere Verfahren als befangen anzusehen. Es bleibt abzuwarten, wie der OGH auf dieses klare Bekenntnis des EGMR reagieren wird.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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