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Die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes
Wesentliche Änderungen bei den Verwaltungsstraftatbeständen
Am wurde im Nationalrat die Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) auf Basis der Regierungsvorlage (ErlRV 943 BlgNR 27. GP) beschlossen. Im Gegensatz zum Ministerialentwurf vom wurden einige Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat hat die LSD-BG-Novelle in seiner Plenarsitzung am behandelt und den Antrag, keinen Einspruch zu erheben, abgelehnt. Allerdings hat dieser auch nicht ausdrücklich beschlossen, Einspruch zu erheben, sodass die Novelle nach acht Wochen im BGBl kundgemacht werden kann. Die Neuregelungen werden rückwirkend mit in Kraft treten und auf Sachverhalte anwendbar sein, die sich nach dem ereignen. Die Novelle führt auch zu weitreichenden Änderungen bei den im LSD-BG normierten Verwaltungsstraftatbeständen, die in diesem Beitrag dargestellt werden.
1. Grundlegendes zur Novelle der Verwaltungsstraftatbestände
Die vorliegende Novelle des LSD-BG basiert auf der Umsetzung der RL (EU) 2018/957 und der Rsp des EuGH in der Rechtssache Maksimovic. Dem Fall Maksimovic lag innerstaatlich der Fall Andritz zugrunde, in dem auf Basis des LSD-BG exorbitant hohe Geldstrafen iHv über 8.000.000 € verhängt wurden. Vom EuGH wurden die Straftatbestände im LSD-BG...