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ZWF 4, Juli 2018, Seite 216

Auskunftsverlangen auf Konteneinschau abgewiesen

ZWF 2018/40

§§ 8, 9 KontRegG

/2018

Das Finanzamt beantragte beim BFG die Bewilligung einer Einschau in acht Bankkonten (bei vier verschiedenen Kreditinstituten), bei denen ein Steuerpflichtiger als Inhaber (vier Konten), wirtschaftlicher Eigentümer (zwei Konten), Zeichnungsberechtigter (ein Konto) und Vertretungsbefugter (ein Konto) aufschien, um das allfällige Vorliegen von Schwarzeinkünften zu klären (laut Internet erbrachte er Umsätze für Baustellen, die in keiner Steuererklärung aufschienen).

Das BFG bewilligte die Konteneinschau nicht, weil der Antrag nicht ausreichend konkretisiert war: Konkrete Konten, Kreditinstitute, Zeiträume, Jahre, Abgaben und bei Nichtinhaberkonten vorherige Information des Kontoinhabers wären notwendig.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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