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Praxisbericht: Einvernahmen in der Finanzstrafbehörde
Nach § 77 Abs 1 FinStrG haben Beschuldigte das Recht, sich selbst zu verteidigen und in jeder Lage des Verfahrens den Beistand eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Nachdem dieser Bestimmung in der Praxis große Bedeutung zukommt, wird in der Folge ein Einblick in die Verteidigungspraktik aus Sicht der Finanzstrafbehörde Wien gewährt.
1. Entwicklungen und Tendenzen
Vom Recht, den Beistand eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen, wird immer öfter Gebrauch gemacht: Erschienen Beschuldigte früher regelmäßig bzw in der Mehrzahl der Fälle unvertreten, so ist nach Ansicht der Autorin die Anzahl jener Fälle, in denen ein Steuerberater/Rechtsanwalt zumindest mit dem Beschuldigten gemeinsam erscheint, in den letzten Jahren stark gestiegen. Es kann auch festgehalten werden, dass die Anzahl der auf Finanzstrafrecht spezialisierten Verteidiger massiv gestiegen ist. Dies führt einerseits zu einer massiveren „Gegenwehr“. Andererseits erachtet es die Behörde zugleich auch als Vorteil, dass mit dem Verteidiger finanzstrafrechtliche Aspekte – die für den Beschuldigten selbst oft nicht nachvollziehbar/verständlich sind – auf gleicher Augenhöhe besprochen werden können.
2. Ablauf von Einvernahmen
Im verwaltungsbehördl...