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Umsatzsteuerhinterziehung ausländischer Unternehmer bei haftungsbewehrtem Übergang der Abfuhrpflicht
Offenlegungspflichtverletzungen in § 27 Abs 4 UStG-Fällen unter finanzstrafrechtlichen Gesichtspunkten
Ausländische Unternehmer unterliegen mit im Inland ausgeführten Umsätzen grundsätzlich auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie keinen (Wohn-)Sitz, keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder keine Betriebsstätte im Inland haben. Dieser Beitrag analysiert abgabenrechtliche Offenlegungspflichten in den besonderen Fällen des haftungsbewehrten Übergangs der USt-Abfuhrpflicht auf den Leistungsempfänger nach finanzstrafrechtlichen Gesichtspunkten.
1. Übergang der bloßen USt-Abfuhrpflicht vs Übergang der Steuerschuld
1.1. Haftungsbewehrter Übergang (nur) der USt-Abfuhrpflicht
1.1.1. Besondere USt-Abfuhrverpflichtung des Leistungsempfängers
Erbringt ein Unternehmer, der im Inland weder einen (Wohn-)Sitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte hat – in der Folge kurz: ein „ausländischer Unternehmer“ –, im Inland steuerpflichtige Leistungen an bestimmte Abnehmer, so kommt es nach Maßgabe des § 27 Abs 4 Satz 1 UStG in gewissen Fällen zum haftungsbewehrten Übergang (nur) der (bloßen) USt-Abfuhrverpflichtung: Nicht der leistende ausländische Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger – jedoch nur, sofern letzterer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder selbst Unternehmer iSd § 2 UStG ist, für dessen Unterne...