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Zersplitterte Einheit oder vereinheitlichte Zersplitterung?
Eine Analyse der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft
Im Jahr 1997 wurde mit der Corpus-Juris-Studie ein europäisches Modell hinsichtlich der Strafverfolgung von EU-Haushaltsbetrug vorgelegt, dessen Bausteine unionsweit geltende Betrugstatbestände, ein standardisiertes Ermittlungsverfahren und eine europäische Strafverfolgungsbehörde bildeten. In späteren Verhandlungen der Kommission und des Rats erfuhr das Konzept grundlegende Änderungen. Dieser Beitrag widmet sich der Entwicklung der Idee einer europäischen Strafverfolgung von der Corpus-Juris-Studie bis zur Gegenwart. Er gibt einen kurzen Überblick über die Ratsverordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und analysiert die wesentlichen Züge der künftigen Behörde. Dabei wird der Frage nachgegangen, welchen Mehrwert die neue Behörde in ihrer verabschiedeten Form zur strafrechtlichen Verfolgung von EU-Haushaltsbetrug darstellt.
1. Historischer Hintergrund
1.1. Das Corpus-Juris-Projekt
Die Corpus-Juris-Studie schlug im Jahr 1997 in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit für die Bekämpfung von EU-Haushaltsbetrug eine damals (wie heute) revolutionäre Abkehr von der klassischen Rechtshilfe sowie die Errichtung einer europäischen Strafverfolgungsbehörde (ESB) vor. Die Idee...