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Europäische Staatsanwaltschaft; Zuständigkeit; Verfahren
EUStA-VO; Art 86, 288, 325 AEUV
Oshidari, Die Europäische Staatsanwaltschaft, JSt 2018, 193
Bald werden die innerstaatlichen Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten Straftaten, die zum Nachteil relevanter finanzieller Interessen der Union begangen wurden, nicht mehr verfolgen. Solche Ermittlungsverfahren werden dann von einer neuen Unionsbehörde – der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) – geführt. Mit dieser neu geschaffenen Behörde, deren Zuständigkeit, Organisation, dem maßgeblichen Verfahrensrecht und den prozessualen Besonderheiten beschäftigt sich der Autor in diesem Beitrag.