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Internal Investigations und nemo tenetur
Unternehmensinterne Ermittlungen (Internal Investigations) gehören bei der Aufklärung strafrechtlich relevanter Sachverhalte zum Standardwerkzeug der Unternehmensführung. Die Tendenz zur Verlagerung der Ermittlungstätigkeit von staatlichen Strafverfolgungsbehörden auf private Akteure stellt Recht und Rechtsanwender vor Herausforderungen. Dieser Beitrag legt den Fokus auf Aussageverweigerung und Selbstbelastungsfreiheit durch Mitarbeiter bei „Interviews“ im Zuge von Internal Investigations und untersucht, inwiefern das Nemo-tenetur-Prinzip der europäischen Grundrechtskataloge (EMRK und GRC) für private Ermittlungen fruchtbar gemacht werden kann.
1. Internal Investigations
Unternehmen sind dazu angehalten, ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen. In der Praxis benennen sie hierfür eigene Compliance Officers oder richten Compliance-Abteilungen ein, die über entsprechende Maßnahmen das rechtskonforme Wirtschaftstreiben überwachen und sicherstellen. Trotz dieser Präventionsstrategie kann es unternehmensintern zu strafrechtlich relevanten Vorfällen kommen. Das trifft die Unternehmensreputation und kann sich mit Blick auf Zulieferer und Kunden...