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Umfang der Offenlegungspflicht bei einer Selbstanzeige wegen unterlassener Zollanmeldung
ZWF 2023/25
, Lexis 360 Rechtsnews 33760 vom
Voraussetzung für eine strafbefreiende Selbstanzeige ist, dass die Behörde durch wahrheitsgemäße Angaben und die vorgelegten Unterlagen in die Lage versetzt wird, die Abgaben ohne langwierige eigene Ermittlungen zum Sachverhalt so festzusetzen, als wären die für die Verzollung erforderlichen Unterlagen von vornherein ordnungsgemäß abgegeben worden. Diesen Anforderungen genügt eine Offenlegung ausschließlich hinsichtlich des Grundsachverhalts ohne entsprechende Datenlage nicht.
Im zugrunde liegenden Sachverhalt hat der Beschwerdeführer insgesamt 468 Paar Schuhe im Gesamtwert von 15.922,20 € aus dem EU-Drittland (Schweiz) in das Gemeinschaftsgebiet der EU (Österreich) verbracht. Dabei hat er vorschriftswidrig kein Zollverfahren in Anspruch genommen, wodurch Eingangsabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) iHv 4.611,89 € nicht entrichtet wurden. Der Beschwerdeführer erstattete, nachdem er von seinem Steuerberater über die zollrechtlichen Bestimmungen aufgeklärt wurde, eine Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG und meldete die „versehentlich“ unverzollte Einfuhr hinsichtlich der Schuhe. Nach Feststellungen des BFG mussten die Mitarbeiter de...