Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Finanzpolizei als Kriminalpolizei?
Es hat sich zwar bereits seit Jahren als Institution bewährt, dass die Organe der Finanzpolizei (auch) als Organe der gerichtlichen Strafverfolgung tätig sind, die konkrete Ausgestaltung dieser Aufgabenwahrnehmung macht allerdings eine genauere Betrachtung erforderlich. In diesem Beitrag werden die Organstellung, die Aufgabenstellungen und die damit verbundenen Berechtigungen untersucht.
1. Die Sozialbetrugsbekämpfung im Wandel
Mit dem Sozialbetrugsgesetz (SozBeG) wurde bereits im Jahr 2004 die Rolle der Vorläuferorganisation der Finanzpolizei, die Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung (KIAB), als Strafverfolgungseinheit erstmals festgelegt. Gleichzeitig wurden in Art III SozBeG die Ermittlungsbefugnisse determiniert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen durften die Organe der KIAB eigenständige Ermittlungen beginnen. Bei diesen Ermittlungen verfügten die Ermittlungsorgane zwar über die Befugnisse der Kriminalpolizei – auch wenn dies noch nicht ausdrücklich im Gesetz normiert war –, die Gesamtbefugnisse waren aber, insbesondere aufgrund der eingeschränkten Anfangsermittlungsbefugnisse, noch recht weit von den umfassenden Ermittlungsbefugnissen der Kriminalpolizei entfernt. Aller...