zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 3, Mai 2023, Seite 128

Altes Problem in neuem Gewand: Über den Beginn des Strafverfahrens und behördeninterne Informationsquellen

Zugleich Anmerkungen zu OGH (verst Sen) 23. 3. 2022, 12 Os 92/21b

Daniel Gilhofer

Nach divergierenden höchstgerichtlichen Entscheidungen klärte der OGH nun in verstärkter Senatsbesetzung, welche Informationsquellen für Strafverfolgungsbehörden behördenintern sind. Diese Frage ist nicht nur für den Beginn des Strafverfahrens von Bedeutung, sondern hat auch Auswirkungen auf Parteienrechte und Rechtsschutz.

1. Sachverhalt und Verfahrensgang

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte zu klären, ob bei einer eingelangten Sachverhaltsdarstellung ein Anfangsverdacht vorlag. Zu diesem Zweck verfügte sie die Einholung zweier Akten des Landesgerichts Innsbruck, von denen einer physisch übermittelt und der andere aus der Verfahrensautomation Justiz (VJ) ausgedruckt wurde. Die Staatsanwaltschaft sah nach Einsichtnahme in die Akten von der Verfolgung einer Straftat ab und stellte das Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 2 StPO ein, weil vorsätzliches Handeln nicht erweislich wäre und verständigte hiervon den Opfervertreter. Nach der Übermittlung einer Einstellungsbegründung wurde ein Fortführungsantrag gestellt, den die Staatsanwaltschaft mit einer Stellungnahme an das Landesgericht Innsbruck weiterleitete. Dieses wies den Fortführungsantrag als unzulässig zurück, weil die Staatsanwaltschaft hins...

Daten werden geladen...