zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 3, Mai 2023, Seite 120

Die Verpflichtung zur materiellen Wahrheitserforschung

Nur ein Appell an die Staatsanwaltschaften oder ein subjektives Recht?

Oliver M. Loksa

In diesem Beitrag wird der Frage zur Möglichkeit der Geltendmachung von Verstößen gegen die Verpflichtung zur materiellen Wahrheitserforschung gemäß § 3 Abs 1 und 2 Satz 2 StPO mittels Einspruchs wegen Rechtsverletzung gemäß § 106 Abs 1 Z 2 StPO nachgegangen. Dabei wird insbesondere die dazu ergangene Rechtsprechung des OLG Wien beleuchtet und eine Entgegnung geliefert.

1. Grundlegendes

Aus der unstrittig zentralen Rolle der materiellen Wahrheitserforschungspflicht würde man schließen, dass insbesondere Beschuldigte ein Recht darauf haben, ein Vorgehen der Ermittlungsbehörde gerichtlich überprüfen zu lassen, das nicht mit dieser Verpflichtung in Einklang zu stehen scheint. Ein Einspruch wegen Rechtsverletzung gemäß § 106 StPO schiene hierfür das passende Mittel.

Eine Reihe von Entscheidungen der Oberlandesgerichte erteilt einer solchen Annahme jedoch eine Absage. In ständiger Rechtsprechung vertreten Oberlandesgerichte, insbesondere das OLG Wien, dass § 3 StPO zwar eine fundamentale Rolle für Strafverfahren zukomme. Ein subjektives Recht entspringe aus der Bestimmung aber nicht. Verschärft wird die Problematik im Zusammenhang mit dieser Rechtsprechung dadurch, dass es sich zumeist um unveröffentlichte Entscheidungen handelt. In der letzten veröffen...

Daten werden geladen...