Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sachverständigenbeweis; Befangenheit
ZWF 2015/51
§§ 47 Abs 1 Z 3, 126 Abs 4 Satz 1 StPO
Ein Antrag, einen im Ermittlungsverfahren über Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig gewesenen Sachverständigen infolge daraus behaupteter Befangenheit nicht auch für die Hauptverhandlung zu bestellen, muss Anhaltspunkte aufzeigen, die iZm der konkreten Tätigkeit dieses Sachverständigen im Ermittlungsverfahren gegen dessen Neutralität sprechen.