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Wenn Banken in Schieflage geraten
Dass eine Bank in die Krise gerät oder gar insolvent wird, ist Teil des normalen Wirtschaftslebens: Die „banca rotta“, der „zerbrochene Tisch“ (ursprünglich des Geldwechslers) ist Symbol dieses Scheiterns. Heute wird zwar kein Tisch mehr von den Behörden mit einer Axt entzweigeschlagen, bis Anfang des 21. Jahrhunderts waren aber kaum Alternativen vorhanden; der Konkurs mit allen Kollateralschäden war meist unausweichlich, wenn die Bank nicht vom Staat gerettet wurde bzw werden musste. Vor rund zehn Jahren wurde allerdings das aufsichtsrechtliche Instrumentarium wesentlich erweitert; der Schwerpunkt hat sich von Konkurs und Liquidation hin zur gesamtwirtschaftlich schonenderen Abwicklung verlagert. Dieser Beitrag stellt die aktuellen Instrumente zur Bewältigung von Bankenkrisen vor – von der Prävention bis hin zum Konkurs sowie vor allem die neuere Bankenabwicklung. An aktuellen Anlässen mangelt es ja derzeit nicht (etwa ehemalige Meinl Bank, Commerzialbank Mattersburg, AutoBank, Sberbank Europe).
1. Rechtliche Grundlagen
Aktuelle unionsrechtliche Grundlage für den Umgang mit Banken in der Krise ist die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegun...