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Die Auswirkungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie auf österreichische Rechtsanwälte
Der mit der 4. Geldwäsche-Richtlinie eingeführte risikobasierte Ansatz brachte für Rechtsanwälte eine Verschärfung der Pflichten und eine erhöhte Verantwortung bei der Risikobeurteilung, von der Art und Umfang der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten abhängen. Auf einige damit verbundene wesentliche Änderungen (Risikoanalyse, Prüfung der wirtschaftlichen Eigentümer und politisch exponierten Personen [PEP], Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz [WiEReG, BGBl I 2017/136], Anderkonten) wird im Folgenden näher eingegangen.
1. Allgemeines
Kaum hatte sich die Aufregung um die durch die 3. Geldwäsche-RL Rechtsanwälten auferlegten Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insb zur Erstattung von Verdachtsmeldungen, gelegt, musste die 4. Geldwäsche-RL umgesetzt werden.
Während des Umsetzungszeitraums fand die Prüfung Österreichs durch die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) statt, die Rechtsanwälten ein gutes Wissen und Verständnis in Bezug auf die ihnen obliegenden Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bescheinigte, in einigen Bereichen aber auch Kritik übte, der Rechnung zu tragen war.
Zeitgleich traten Probleme iZm den Identifizierungspflichten b...