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ZWF 1, Jänner 2018, Seite 6

Praktische Erfahrungen bei Ermittlungen wegen Geldwäscherei aus Sicht eines Anklägers

Marcus Schmitt

Das zentrale Problem bei Geldwäschereiermittlungen – insb mit internationaler Dimension – ist die Ermittlung einer konkreten Vortat. Die gesetzliche Einführung einer Umkehr der Bescheinigungslast, wie sie bereits beim erweiterten Verfall vorgesehen ist, wäre de lege ferenda wünschenswert. Aufgrund der Anonymität ist Bargeld nach wie vor das tauglichste Mittel zur Geldwäscherei.

1. Allgemeines

Am erschien auf kurier.at ein Artikel mit dem Titel „Wie ein Saudi-Prinz 300 Millionen Dollar in Österreich parken wollte“. Der Vorfall datiert auf August 2004. Damals wollte ein saudischer Prinz 300 Mio US-Dollar bei der damaligen Hypo Alpe Adria in bar anlegen. Von anwaltlicher Seite wurden gemäß dem Bericht hierzu bereits Möglichkeiten ausgelotet. Der damalige Vorstandsvorsitzende der Hypo Alpe Adria habe sogar höchstpersönlich den Prinzen am Flughafen Wien samt dem Bargeld in Koffern in Empfang nehmen wollen. Zur genauen Abwicklung des Deals hätte es eine hochrangige Besprechung mit allen Beteiligten geben sollen. Der Deal sei letztlich aber nicht zustande gekommen, weil die wirtschaftliche Situation der Hypo Alpe Adria bereits damals bedenklich gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft hat...

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