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Schweizerisches Bundesgericht lässt niederländische Gruppenanfrage zu
Mögliche Auswirkungen für Gruppenanfragen aus Österreich
Am hat das Schweizerische Bundesgericht in öffentlicher Urteilsberatung die Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-8400/2015 vom gutgeheißen und die Schlussverfügung der ESTV bestätigt, in der diese die Steueramtshilfe, gestützt auf die Gruppenanfrage der zuständigen niederländischen Behörde, bewilligt hat. Diese hatte am die Herausgabe von Informationen über in den Niederlanden ansässige Kunden der UBS verlangt, die im Zeitraum vom bis zum zu irgendeinem Zeitpunkt ein Guthaben bei der UBS von mindestens 1.500 € hatten und der Aufforderung der Bank, die Steuerkonformität dieser Guthaben in den Niederlanden nachzuweisen, nicht nachgekommen sind.
In diesem Grundsatzurteil hat das oberste Schweizer Gericht einige in der Literatur kontrovers diskutierte Fragen geklärt, die weit über den konkret zu beurteilenden Einzelfall und die Amtshilfe, gestützt auf das DBA Niederlande – Schweiz, hinausreichen. Da im Verhältnis zwischen der Schweiz und Österreich einige Besonderheiten bestehen, lassen sich die Erwägungen des Bundesgerichts jedoch nicht ohne weiteres auf die Zulässigkeit von Gruppenanfragen aus Österreich übertragen.