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ZWF 4, Juli 2017, Seite 177

Pflichtenträgerschaft bei Anwachsung des Komplementäranteils einer KG

Beendigung einer KG aus abgaben- und finanzstrafrechtlicher Sicht

Manfred Guzy, Barbara Hoffmann und Rainer Obermann

Scheidet der einzige Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) als vorletzter Mitunternehmer aus und führt der Kommanditist nach Anwachsung den Betrieb der Gesellschaft als Einzelunternehmer fort, stellt sich im Fall nicht fristgerecht eingereichter Abgabenerklärungen die finanzstrafrechtlich bedeutsame Frage nach der Pflichtenträgerschaft.

1. Ausgangslage

Eine KG – aus ertragsteuerlicher Sicht Mitunternehmerschaft – hatte zwei Gesellschafter. Sowohl beim alleingeschäftsführungs- und -vertretungsbefugten Komplementär als auch beim Kommanditisten handelte es sich um in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen; beiden kam jeweils Mitunternehmerstellung zu. Die KG hatte gegenüber der Abgabenbehörde keinen Bevollmächtigten bestellt.

Mit Wirkung zum 1. 3. 20x1 übernahm der (ehemalige) Kommanditist im Wege der Anwachsung das Gesellschaftsvermögen als Rechtsnachfolger und führte den Betrieb als Einzelunternehmer fort. Für die KG wurde bis zum 30. 6. 20x1 eine Feststellungserklärung für das Kalenderjahr 20x0 nicht abgegeben. Zudem reichten weder die KG noch ihr Rechtsnachfolger eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 20x0 ein.

Eine finanzstrafbehördlich angeordnete Auße...

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