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ZWF 4, Juli 2021, Seite 174

Umqualifizierung einer verdeckten Gewinnausschüttung in eine Einlagenrückgewähr

ZWF 2021/50

§ 33 FinStrG

, SWK 13-14/2021, 844 mwN; Bodis, Wahlmöglichkeit zur Behandlung einer verdeckten Ausschüttung als Einlagenrückzahlung, SWK 13-14/2021, 789; Achatz/Kirchmayr-Schliesselberger, Verdeckte Ausschüttungen als Einlagenrückzahlung, taxlex 2021, 129; Zorn, VwGH: Verdeckte Ausschüttung oder Einlagenrückzahlung, RdW 2021, 209; Brandl/Renner, 10 verdeckte Ausschüttungen mit finanzstrafrechtlichen Folgen, (208); Twardosz in Foglar-Deinhardstein (Hrsg), Verdeckte Gewinnausschüttung (2020) Rz 4/68

Anders als vom BFG (zB , RV/7105237/2015) vertreten, ergeben sich nach Rsp des VwGH für eine Umqualifizierung einer verdeckten Gewinnausschüttung in eine Einlagenrückzahlung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht Einschränkungen.

Der VwGH verlangt – formal – einen Akt der Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft im zeitlichen Zusammenhang mit der Vorteilszuwendung, der zur Umqualifizierung der verdeckten Vermögenszuwendung in Einlagenrückzahlungen führt. Offen bleibt, welcher Akt genau gemeint ist (eventuell eine entsprechende „Erklärung“ gegenüber dem Finanzamt, sodass die bloße Verbuchung auf dem Einlagensubkonto möglicherweise nicht ausreicht). Im Zweife...

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