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ZWF 4, Juli 2021, Seite 174

Ende der Außenprüfung

ZWF 2021/49

§ 29 Abs 3 lit c FinStrG

, ÖStZB 2021, 186

Die Außenprüfung endet bereits mit der Schlussbesprechung und nicht erst mit der Zustellung des Betriebsprüfungsberichts. Weitere Ermittlungen nach der Schlussbesprechung bedürfen daher einer neuen Rechtsgrundlage (zB Wiederholungsprüfung gem § 148 Abs 3 BAO; Vorhalt gem § 161 BAO).

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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