Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auslagerung abgabenrechtlicher Pflichten an eine Steuerberatungsgesellschaft
ZWF 2021/47
Der Angeklagte verantwortete sich damit, dass er im anklagegegenständlichen Zeitraum im Unternehmen „für den Bau“, die Qualitätskontrolle und die Rechnungsausstellung zuständig gewesen sei, während die Berechnung der Umsatzsteuer sowie die Erstellung der „Jahreserklärung und […] Bilanzen“ von der gezielt als „Beste [...] für den Baubetrieb“ gewählten Steuerberatungsgesellschaft vorgenommen worden sei, der er alle Rechnungen und Belege weitergeleitet habe. Da sich die Tatrichter mit dieser, nicht allein den Umstand steuerlicher Vertretung behauptenden Verantwortung nicht hinreichend auseinandergesetzt haben, liegt ein Begründungsmangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt.