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ZWF 4, Juli 2021, Seite 164

Die Umsetzung von EGMR-Urteilen in Abgabensachen

Sandra Tauß-Grill und Alexander Brenneis

In ihrem Beitrag „Die Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG auf dem Prüfstand des VfGH“ (ZWF 2019, 23) haben sich Prillinger/Starl kritisch mit dem Erkenntnis des , auseinandergesetzt und einen Verstoß gegen Art 6 und 7 EMRK geortet. Daran anknüpfend greift dieser Beitrag die Frage auf, wie im österreichischen Abgabenverfahren mit einem allfälligen Urteil des EGMR umzugehen wäre, sollte dieser tatsächlich eine Verletzung der EMRK feststellen.

1. Ausgangsfall

Seit der FinStrG-Novelle 2014 tritt gem § 29 Abs 6 FinStrG die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe nur unter der weiteren Voraussetzung ein, dass eine Abgabenerhöhung entrichtet wurde. Diese beträgt – je nach Summe der sich aus der Selbstanzeige ergebenden Mehrbeträge – zwischen 5 % und 30 % des Mehrbetrags. Gem § 29 Abs 6 letzter Satz FinStrG gilt die Abgabenerhöhung als Nebenanspruch iSd § 3 Abs 2 lit a BAO.

Prillinger/Starl haben diese Bestimmung einer kritischen Untersuchung unterzogen und überzeugend herausgearbeitet, dass § 29 Abs 6 FinStrG zum einen der durch Art 6 Abs 2 EMRK garantierten Unschuldsvermutung nicht ausreichend Rechnung trägt. Zu...

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