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ZWF 4, Juli 2021, Seite 150

Gefährdungsdelikte; Vorbereitungsdelikt; Terrorismusfinanzierung

ZWF Redaktion

§ 278d StGB

Pillichshammer, Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat (2021)

Vorverlagerung der Strafbarkeit ist ein weiter Begriff und dem Strafrecht auch nicht neu. Dennoch ist vor allem die jüngere Entwicklung der Strafrechtsordnung – nicht nur in Österreich – durch eine vermehrte Schaffung sogenannter Vorbereitungsdelikte charakterisiert. Die Zulässigkeit und die Grenzen dieser Deliktsgruppe werden noch immer kontrovers diskutiert.

Das Werk legt seinen Fokus auf die Untersuchung, welche Anforderungen an Tatbestände zu stellen sind, die bereits ein Verhalten im – grundsätzlich straflosen – Vorfeld einer Straftat pönalisieren. Ausgehend von den allgemeinen Vorgaben, die der Gesetzgeber bei der Schaffung von Strafbestimmungen zu beachten hat, werden in der Folge Kriterien herausgearbeitet, die bei der Pönalisierung von Vorbereitungshandlungen zusätzlich besondere Beachtung verdienen. Insb wird auf die Frage eingegangen, ob die Terrorismusfinanzierung gem § 278d StGB dem für die dogmatische Zulässigkeit dieser Deliktskategorie aufgestellten Maßstab gerecht wird.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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