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Abgabenbetrug; Subsidiaritätsklausel
ZWF 2021/44
§§ 22 Abs 3, 33 Abs 2 lit a, 39 Abs 1 FinStrG; § 293 Abs 2 StGB
(RIS-Justiz RS0133495)
Ist ein unter Verwendung von Scheinrechnungen begangener Abgabenbetrug vollendet und legt der Täter im danach durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren Beweismittel vor, die einen anderen als den anlässlich des Abgabenbetrugs vorgetäuschten abgabenrechtlichen Sachverhalt vorspiegeln sollen, dann ist diese Beweismittelfälschung nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 22 Abs 3 FinStrG erfasst.