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Der „Strafsenat“ der Österreichischen Fußball-Bundesliga
Zur Rechtsnatur verbandsinterner Sanktionen
Der Fußballsport ist sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durch vereinsrechtliche Strukturen geprägt. Durch Vereinsbeitritte (der jeweiligen Fußballklubs) unterwerfen sich die einzelnen Mitglieder der in den Statuten des (Dach-)Verbandes zu regelnden Straf- bzw Disziplinargewalt. Für den nationalen Profifußball obliegt die Ausübung dieser Befugnisse dem Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga (ÖFBL). Sowohl dieser Senat 1, weitläufig als „Strafsenat“ der ÖFBL bezeichnet, als auch die den Entscheidungen dieses Gremiums zugrunde liegenden Rechts- bzw Verbandsvorschriften werden in diesem Beitrag dargestellt und deren Rechtsnatur beleuchtet.
1. Allgemeines zum Senat 1
In der Fußball-Bundesliga, der höchsten nationalen Spielklasse, spielen zwölf Profimannschaften jährlich um die österreichische Fußballmeisterschaft. Darüber hinaus gibt es noch die „2. Liga“, in der von 16 Mannschaften jährlich ein Aufsteiger in die Bundesliga und drei Absteiger in die Regionalligen ausgespielt werden. Ausrichter und Trägerverein dieser Wettbewerbe ist die Österreichische Fußball-Bundesliga (ÖFBL). Rechtlich gesehen handelt es sich bei der ÖFBL um einen Verband iSd § 1 Abs 5 VerG mit Sitz in...