Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG
Aufgrund der äußerst engen Auslegung und Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte führen zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung. Die folgende Checkliste stellt eine Aktualisierung des Beitrags aus dem Jahr 2015 (ZWF 2015, 10) dar und soll dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden. Sie ersetzt jedoch keinesfalls die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Zur Vertiefung sei zB auf Schrottmeyer, Selbstanzeige nach § 29 FinStrG3 (2016) verwiesen (die in Klammern gesetzten Randziffernverweise nehmen darauf Bezug).
1. Finanzvergehen ohne Möglichkeit einer Selbstanzeige
Verfehlungen im Zusammenhang mit Schenkungsmeldungen (§ 121a Abs 1 BAO) nach Verstreichen der Jahresfrist (ab drei Monaten nach dem Erwerb) (§ 49a Abs 2 FinStrG);
Verfehlungen im Zusammenhang mit der Übermittlung des Country-by-Country-Reports (§ 49b Abs 3 FinStrG);
Meldepflichtverletzungen im Zusammenhang mit DAC 6 (RL [EU] 2018/822 des Rates vom zur Änderung der RL 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl L 139 vom , S 1) (§ 49c Abs 4 FinStrG);
Verletzung der Registrierungs- bzw Meldepflichten im Zusammenh...