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Videovernehmung; Unmittelbarkeits-, Mündlichkeits- und Öffentlichkeitsgrundsatz; Recht auf Verteidigung; rechtliches Gehör; Beschleunigungsgebot
Oberlaber/Schmollmüller, Videoverhandlungen bzw -vernehmungen im Spannungsverhältnis zu den Prozessgrundsätzen, JSt 2022, 340
In Zeiten der COVID-19-Pandemie musste auch die Justiz vermehrt Videotechnologien zum Einsatz bringen. Der Anwendungsbereich für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren wurde deshalb zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erweitert. Mit dem Wegfall der akuten Gefährdungslage spricht aktuell nichts mehr gegen präsente Verhandlungen. Doch im heutigen Zeitalter, in dem der Einsatz von Videotechnologie in den meisten Branchen zum Alltag gehört, kann man sich zu Recht die Frage stellen, ob es nicht auch in der Justiz an der Zeit wäre, vermehrt auf Verhandlungen und Vernehmungen per Videokonferenz zurückzugreifen. Doch muss dieser Wunsch nach Veränderung und Weiterentwicklung in der Justiz auch kritisch betrachtet werden. Insbesondere hinsichtlich der Verfahrensgrundsätze im Strafverfahren ergeben sich einige Spannungsfelder.