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Biometrische Merkmale; Entschlüsselung; Endgeräte; Sicherstellung; Smartphone; Notebook
Art 90 B-VG; § 1 DSG; Art 6, 8 EMRK; § 71 bis 73 SPG; § 74, 75, 93, 111, 118, 123 StPO
Seidl/Schönborn, Dürfen Strafverfolgungsbehörden Beschuldigte zur (biometrischen) Entschlüsselung von Endgeräten zwingen? JBl 2022, 361
Gesetze hinken den technischen Entwicklungen und der gelebten Praxis oftmals hinterher. Insbesondere die Technologien des 21. Jahrhunderts führen zu Auslegungs- und Anwendungsfragen alter Befugnisse der StPO. So stellt sich zB die Frage, wie die Ermittler an Daten gelangen, die auf einem mit Passwort, PIN, Entsperrungsmustern oder biometrischen Merkmalen gesperrten Endgerät gespeichert sind. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach. Im Besonderen wird untersucht, ob und inwieweit staatliche Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der StPO den Beschuldigten gegen seinen Willen zur Entsperrung (biometrisch) verschlüsselter Endgeräte zwingen dürfen, zB, indem sie dessen Finger gewaltsam auf den Fingerabdrucksensor seines Endgeräts führen.