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Amtsgeschäft; Pflichtwidrigkeit
ZWF 2022/52
OLG Wien , 20 Bs 74/22m
Ein auf die Gleichbehandlung aller in Österreich anerkannten Privatkrankenanstalten gerichteter Initiativantrag (samt zuvor in Auftrag gegebener rechtlicher Prüfung durch einen anderen Abgeordneten zum Nationalrat mit dem Zweck der Einholung einer Entscheidungsgrundlage) ist kein geeignetes Sachverhaltssubstrat, um die einem Abgeordneten zum Nationalrat angelasteten Taten als pflichtwidrige Amtsgeschäfte und somit unter die § 304, 307 StGB zu subsumieren. In prozessualer Hinsicht hat sich das Erstgericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung mit in der Hauptverhandlung vorgekommenen Chatnachrichten, aus denen sich Feststellungen ableiten lassen, die einer Verurteilung entgegenstehen, jedenfalls – bei sonstiger Urteilsnichtigkeit – auseinanderzusetzen.