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Die Leitlinien für Auslieferungen an Drittstaaten im Überblick
Auf Grundlage der judiziellen Vorgaben des EuGH, eines gemeinsamen Berichts von Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk sowie Erfahrungsberichten der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Petruhhin-Mechanismus wurden von der Europäischen Kommission am Leitlinien für die Auslieferung an Drittstaaten erlassen, die in diesem Beitrag kurz analysiert und kommentiert werden sollen. Kern der Leitlinien ist eine diskriminierungsfreie Behandlung von Unionsbürgern bei Auslieferungsersuchen von Drittstaaten an Mitgliedstaaten, die für eigene Staatsangehörige ein Auslieferungsverbot vorsehen.
1. Grundlegendes
Ihrer Rechtsnatur nach sind Leitlinien unverbindliche Mitteilungen der Kommission. Praktische Wirkung erlangen sie jedoch durch die Veröffentlichung im Teil C des Amtsblatts der Union, durch Bezugnahme auf diese in Urteilen des EuGH sowie durch die autoritative Stellung der Kommission. Der Rechtsweg steht bei gerichtlichen Verstößen gegen Leitlinien aufgrund ihres unverbindlichen Charakters nicht offen, allerdings besteht eine Selbstbindung der Kommission bei Ermessensentscheidungen.
Die vorliegenden Leitlinien der Kommission für die Auslieferung an Drittstaaten stellen eine Kon...