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ZWF 1, Jänner 2016, Seite 45

Gruppenanfrage der Niederlande an die Schweiz – Welche Schlüsse lassen sich für Österreich daraus ziehen?

Daniel Holenstein

Am hat die für Amtshilfeersuchen der Niederlande zuständige Behörde, das Central Liaison Office Almelo, eine Gruppenanfrage an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen (nachstehend ESTV), gerichtet, welche sich auf Art 26 des zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande am abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA-NL) stützt.

1. Überblick

Mit genannter Gruppenanfrage streben die Niederlande die Herausgabe von Informationen über in den Niederlanden ansässige Kunden der UBS an, die im Zeitraum vom bis zum zu irgendeinem Zeitpunkt bei der UBS ein Guthaben von mindestens 1.500 € hatten und die der Aufforderung der Bank, die Steuerkonformität dieser Guthaben in den Niederlanden nachzuweisen, nicht nachgekommen sind. Die ESTV ist auf diese Gruppenanfrage eingetreten und hat den von der Amtshilfe betroffenen Personen das Recht eingeräumt, sich am Verfahren zu beteiligen, Einwendungen gegen die Gewährung der Amtshilfe vorzubringen oder der Herausgabe der sie betreffenden Informationen im vereinfachten Verfahren zuzustimmen.

Die Anfrage der Nied...

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