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ZWF 1, Jänner 2016, Seite 40

EU-rechtliches Erfordernis der effektiven Ahndung schwerer Umsatzsteuerdelikte – Unionswidrigkeit des italienischen Verjährungssystems

ZWF 2016/4

Rainer Brandl und Roman Leitner

§ 31 FinStrG; §§ 207 ff BAO

, Ivo Taricco ua

Wird die Erhebung der MWSt in den einzelnen Mitgliedstaaten versäumt, werden die finanziellen Interessen der Union verletzt. Die Tatsache, dass die MWSt nicht unmittelbar im Auftrag der Union erhoben wird, kann dieser Ansicht nicht entgegenstehen. Außerdem müssen Pflichtverletzungen mit abschreckenden und effektiven Maßnahmen bekämpft werden. Grundsätzlich ist eine Strafdrohung von 7 Jahren für USt-Hinterziehung wirksam, angemessen und abschreckend, sofern diese Strafdrohung ihre praktische Wirksamkeit nicht dadurch verliert, dass die von den Gerichten zu beurteilenden Fälle regelmäßig verjährt sind.

Zwar bewirkt die Verankerung einer Verjährungsfrist alleine jedenfalls noch keine Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Eine solche nationale Regelung würde allerdings dann gegen Art 325 AEUV (sowie Art 2 Abs 1 SFI-Übereinkommen) verstoßen, wenn in einer Vielzahl von Fällen Taten, welche einen schweren Betrug begründen, nicht strafrechtlich geahndet werden, weil im Allgemeinen Verjährung eintritt, bevor die vom Gesetz vorgesehene strafrechtliche Sanktion durch eine endgültige gerichtliche Entscheidung verhängt werden kann. Dabei ist auch zu beac...

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