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Dolose Teilselbstanzeige
T. Schäefer/F. Bach, Steuerhinterziehung durch (dolose) Teilselbstanzeige? wistra 2020, 493
Mit der Erstattung einer Selbstanzeige ist regelmäßig nicht der Erklärungsinhalt verbunden, dass den Finanzbehörden vollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gemacht werden. Somit stellt eine dolose Teilselbstanzeige kein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen über steuerlich erhebliche Tatsachen dar. Eine Teilselbstanzeige reduziert daher den bereits zuvor verwirklichten Taterfolg und führt nicht zu einer Unrechtsvertiefung oder gar einem neuerlichen Taterfolg.
Auch der mit der Erstellung einer dolosen Teilselbstanzeige betraute Berater verwirklicht mit der Erstattung einer solchen keine (eigene) Steuerhinterziehung, weil auch er hierdurch weder unrichtige Angaben macht noch eine (konkludente) Vollständigkeit der Selbstanzeige erklärt.