Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein nachweisbarer Vorsatz für eine unterbliebene Schenkungsmeldung für einen Forderungsverzicht
ZWF 2021/11
Das Übersehen einer Schenkungsmeldungsverpflichtung vonseiten eines erfahrenen Steuerberaters ist aufgrund der umfangreichen Präsenz der Thematik in der Fachliteratur zwar ungewöhnlich, aber nicht zweifelsfrei auszuschließen. Wurde aber der Beschuldigte möglicherweise von seinem Steuerberater auf seine Anzeigepflicht tatsächlich nicht hingewiesen, ist es bei lebensnaher Betrachtung nicht unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte davon nicht in Kenntnis gewesen ist. Daher war das Finanzstrafverfahren wegen § 49a FinStrG im Zweifel zugunsten des Beschuldigten einzustellen.