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ZWF 1, Jänner 2021, Seite 43

Kein nachweisbarer Vorsatz für eine unterbliebene Schenkungsmeldung für einen Forderungsverzicht

ZWF 2021/11

§ 49a FinStrG

Das Übersehen einer Schenkungsmeldungsverpflichtung vonseiten eines erfahrenen Steuerberaters ist aufgrund der umfangreichen Präsenz der Thematik in der Fachliteratur zwar ungewöhnlich, aber nicht zweifelsfrei auszuschließen. Wurde aber der Beschuldigte möglicherweise von seinem Steuerberater auf seine Anzeigepflicht tatsächlich nicht hingewiesen, ist es bei lebensnaher Betrachtung nicht unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte davon nicht in Kenntnis gewesen ist. Daher war das Finanzstrafverfahren wegen § 49a FinStrG im Zweifel zugunsten des Beschuldigten einzustellen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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