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Anklagegrundsatz; Antrag auf Einstellung; Beschleunigungsgebot; Überprüfung der Höchstdauer
§§ 1, 4, 9, 91, 102, 106, 108, 108a, 190, 212 StPO
Ratz, Anklagegrundsatz und Rechtsschutz gegen Ermittlungsverfahren sowie deren „unnötige Verzögerung“, ÖJZ 2020, 1071
Das Grundrecht auf Beendigung von Verfahren binnen angemessener Frist (Art 6 Abs 1 EMRK) wird von der StPO auf ein konkretes subjektives Recht gegen die Führung eines Ermittlungsverfahrens und unnötige Verzögerung seiner Durchführung heruntergebrochen und mit wirksamen Beschwerden gegen Verletzung bewehrt. Der Beitrag stellt Rechtsverletzung durch Ermittlungsverfahren dar und grenzt diese zu Rechtsverletzung im Verfahren ab.