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Steuer- und beitragsfreie Gutscheine statt Weihnachtsfeier noch bis Ende Jänner 2021 möglich
Art 1 Z 23 des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes (COVID-19-StMG), 174/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00174/index.shtml; Art 1 Z 13 des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 (2. SVÄG 2020), 198/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00198/index.shtml; siehe auch https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/faq-weihnachtsgutscheine.html; H. Holzinger, , Gutscheine statt Weihnachtsfeiern, Dienstgeber-Newsletter Nr 8/Dezember 2020, online abrufbar unter https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.863239&portal=oegkdgportal.
Die Steuer- und Beitragsbefreiung für geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist zweigeteilt: Für alle unmittelbar konsumierten Vorteile (zB Verköstigung) steht ein Freibetrag von 365 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr zur Verfügung. Darüber hinaus sind Sachleistungen, die nicht unmittelbar konsumiert, sondern mitgegeben werden (zB Gutscheine), im Wert von bis zu 186 Euro befreit. Die letztgenannte Befreiung steht nach der Verwaltungspraxis auch dann zu, wenn die Übergabe der Sachzuwendungen nicht im Rahmen einer förmlichen V...