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Die Behandlung von Beweisanträgen im Rahmen der gerichtlichen Führung des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren
In seiner Entscheidung 22 Bs 276/19b vom beschäftigt sich das OLG Wien mit der (Vor-)Frage, wer für die Beischaffung von Unterlagen, die ein gerichtlich bestellter und geführter Sachverständiger zur Gutachtenserstattung benötigt, zuständig ist. In weiterer Folge befasst sich das Gericht mit der allfälligen Unmöglichkeit der Beischaffung von Unterlagen bzw von Beweisaufnahmen und damit letztendlich mit der Erledigung von Beweisanträgen, die der Sachverständige zu bearbeiten hätte. Das OLG Wien bringt einige Klarstellungen in Bezug auf die Verpflichtungen des Gerichts im Rahmen der Führung des Sachverständigen. Dennoch bleiben – wie in diesem Beitrag aufgezeigt wird – nach wie vor Defizite für die Praxis bestehen.
1. Sachverhalt und Verfahrensgang
Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen § 153 StGB iZm dem Verkauf von Unternehmensanteilen geführt. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens wurde ein Sachverständiger im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahme gem § 126 Abs 5 StPO bestellt und vom Erstgericht mit der Erstattung von Befund und Gutachten bezüglich des tatsächlichen Werts der verkauften Anteile beauftragt.
Nachdem der Sachverständige sein Gutachten erstattet hatte, stellte zunächst die Staat...