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ZWF 4, Juli 2019, Seite 164

10 Jahre Forum Finanzstrafrecht

Tagungsbericht „Finanzstrafrecht 2019 – Forum für Praktiker“

Norbert Schrottmeyer und Rainer Brandl

Am fand in den Räumlichkeiten der Orangerie Schönbrunn in Wien bereits zum 10. Mal die finanzstrafrechtliche Tagung „Finanzstrafrecht 2019 – Forum für Praktiker“ statt. Unter der fachlichen Leitung von StB Dr. Rainer Brandl und StB/WP Mag. Norbert Schrottmeyer (beide LeitnerLeitner) wurde zu den Highlights der letzten 10 Jahre referiert und mit einem fachkundigen und interessierten Publikum intensiv diskutiert. Aus Anlass des Jubiläums werden auch einige Vorträge in der ZWF publiziert.

10 Gründe, bei der Selbstanzeige nicht zu taktieren

Im ersten Vortragsblock erläuterten Dr. Michaela Schmutzer (BFG) und Mag. Norbert Schrottmeyer anhand von 10 Praxisfällen, warum man bei der Selbstanzeige nicht taktieren sollte. So empfiehlt es sich zB nicht, Selbstanzeige durch bloße Vorlage von Belegen oder Aufzeichnungen ohne weitere Hinweise zu erstatten bzw die Bemessungsgrundlage der selbstangezeigten Abgaben bloß grob zu schätzen. Auch das Zuwarten mit der Selbstanzeige, bis sich die Behörde von selbst meldet, kann dazu führen, dass die Selbstanzeige wegen Verfolgungshandlungen (§ 29 Abs 3 lit a FinStrG) oder einer zur Kenntnis gebrachten Tatentdeckung (§ 29 Abs 3 b FinStrG) verspätet ist.

Selbstanzeigen im zeitlichen Nahebereich von ab...

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