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Modelle der Zurechnung eines Verhaltens einer natürlichen Person zur juristischen Person
Die Perspektive des Finanzmarktaufsichtsrechts aus Sicht der FMA
Die Aufgabe einer Aufsichtsbehörde bei Verstößen ist eine zweifache, nämlich die Herstellung des rechtmäßigen Zustands und die Ahndung von Verstößen. Beide Aufgaben beziehen sich im Wesentlichen auf juristische Personen und sind regelmäßig in einem gemeinsamen Aufsichtsgesetz geregelt und europarechtlich vorgegeben. Dieser Beitrag beleuchtet die bestehenden Wechselwirkungen zwischen den beiden Aufgaben und Aspekte der Vollzugstauglichkeit bei Außerachtlassung dieser Wechselwirkungen.
1. Die FMA als Aufsichtsbehörde mit Strafkompetenz
1.1. Die Rolle der FMA als Aufsichts- und Strafbehörde
Die FMA überwacht als Aufsichtsbehörde den österreichischen Finanzmarkt und kontrolliert die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist sie mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet. Bei Verstößen veranlasst die FMA – wenn nötig – mittels entsprechenden Maßnahmenverfahrens unter Anwendung des AVG und der verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen in den Materiengesetzen und dem FMABG die Herstellung des rechtmäßigen Zustands.
Die Wahrnehmungen von Verstößen der FMA stammen sehr häufig aus der laufenden Tätigkeit als Aufsichtsbehörde, zB aus Vor-Ort-Prüfungen. Ausgeh...