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ZWF 4, Juli 2020, Seite 163

Geleitwort/

Dietmar Wagner und Alexandra Zich

Wer Rechte ausübt, muss auch Pflichten erfüllen. Wer Pflichten verletzt, wird zur Verantwortung gezogen. Das gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern mittlerweile auch für juristische Personen.

Seit 2014 kann die FMA Geldstrafen über juristische Personen verhängen. Das Wissen um die Bedeutung dieser Kompetenz ist eine der Lehren aus der letzten weltweiten Krise der Finanzmärkte. So resümierte die Europäische Kommission im Jahr 2010, dass die unterschiedlichen Sanktionssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten eine kohärente und wirksame Anwendung der Unionsvorschriften gefährden. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wurde den zuständigen nationalen Behörden aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die Kompetenz übertragen, „Bußgelder zu verhängen, die so hoch sind, dass sie den zu erwartenden Nutzen aufwiegen und selbst auf größere Institute und deren Geschäftsleitung abschreckend wirken“.

Abb 1 zeigt, in welchen weitgehend unionsrechtlich determinierten Materien die FMA von bis Strafen gegen juristische Personen verhängt hat.

Abb 1: Von der FMA verhängte Strafen gegen juristische Personen von bis

Mit der Sanktionierung juristischer Personen hat die FMA verwaltungsstrafrechtliches Neul...

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