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ZWF 4, Juli 2020, Seite 162

Liebe Leserinnen und Leser,/

Harald Eberhard und Roman Kert

die ZWF-Juliausgabe ist einem einzigen Thema gewidmet: der Zurechnung strafbaren Verhaltens zu juristischen Personen. Am veranstalteten das Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht und das Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu diesem Thema eine Tagung unter Beteiligung von Straf- und Verwaltungsrechtsexperten, Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, aus Unternehmen und Behörden.

Was war der Anlass für diese Tagung? Im Kriminalstrafrecht gibt es seit mit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen. Im Gegensatz dazu existiert im Verwaltungsstrafrecht kein Gesetz, das eine allgemeine Regelung eines Verbandsstrafrechts für alle Verwaltungsübertretungen vorsehen würde. In den letzten Jahren wurde aber unter dem Einfluss des Unionsrechts in einer Reihe von Materiengesetzen eine Verantwortlichkeit juristischer Personen eingeführt, wobei die Bestimmungen zwar dem VbVG ähnlich, aber nicht gleich sind. Interessanterweise hat sich in letzter Zeit in diesem Bereich eine Reihe dogmatischer Fragen im Hinblick auf ...

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