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Anwachsendes Verrechnungskonto und fehlende Bonität
ZWF 2023/16
Ein über Jahre durch Entnahmen ständig anwachsendes Gesellschafterverrechnungskonto ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn keine Bonität zur Rückzahlung (Verbrauch der Entnahmen, Wert der Gesellschaftsanteile nur rund 140.000 €, Wert der privaten Immobilie rund 160.000 €, künftig nur Pensionseinkünfte) besteht. Finanzstrafrechtlich kann jedoch aufgrund der Beweislastumkehr nicht von einer Abgabenhinterziehung ausgegangen werden (weder objektiv noch subjektiv), da die Hinterziehungsabsicht nicht mit erforderlicher Sicherheit nachweisbar ist.
Anhaltspunkte bzw Beweisergebnisse dahingehend, dass der Beschwerdeführer zu den hier relevanten Fälligkeitstagen Kenntnis vom Vorliegen einer Kapitalertragsteuer-Schuld aufgrund einer dahingehenden Beratung seines Bilanzbuchhalters gehabt und somit die Nichtabfuhr dieser Selbstbemessungsabgabe zumindest billigend in Kauf genommen, er somit vorsätzlich die Abgabe von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und die Entrichtung der Kapitalertragsteuer unterlassen hätte, liegen nicht vor.