Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Prüfungsmaßnahmen gemäß § 99 Abs 2 FinStrG im Praxisalltag
Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick darüber, welchen rechtlichen Aspekten in Bezug auf die Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen gemäß § 99 Abs 2 FinStrG im Praxisalltag des Amts für Betrugsbekämpfung (ABB) eine besonders gewichtige Rolle zukommt. Im Zuge einer näheren Erörterung dieser Thematik wird nicht nur auf die Voraussetzungen für die Anordnung einer abgabenbehördlichen Prüfung gemäß § 99 Abs 2 FinStrG eingegangen, sondern vor allem auch auf entscheidungsrelevante Kriterien im Hinblick auf die allfällige Umstellung des Veranlassungsgrunds einer ursprünglich herkömmlich intendierten Außenprüfung. Anhand von Praxiserfahrungen und eines Einblicks in die tägliche Arbeitsweise wird dargestellt, welche Änderungen das Rollenbild der Finanzstrafbehörde im Zusammenhang mit von dieser angeordneten Prüfungsmaßnahmen insbesondere unter dem Blickwinkel der nunmehr seit zwei Jahren im Echtbetrieb gelebten Organisationsreform der Finanzverwaltung (konkret der damit einhergehenden Implementierung eines eigenen Geschäftsbereichs Finanzstrafsachen im Rahmen des ABB) jüngst erfahren hat.
1. Grundlegendes
Im Rahmen finanzstrafrechtlicher Erhebungen, und zwar bereits in einem Stadium vor Einleitung eines Finan...