Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialbetrug; Scheingeringfügigkeit; Stornomeldung
Mohorko, Scheingeringfügigkeit und Stornomeldungen: Anwendungsfälle des § 153d StGB? ÖJZ 2023, 27
Neben Scheinunternehmen und zum Schein gemeldeten Dienstnehmern stehen bei der Sozialbetrugsbekämpfung vor allem „falsch“ zur Sozialversicherung gemeldete Dienstnehmer und sogenannte Stornomeldungen im Fokus der Ermittlungsbehörden. Während divergierende Zuständigkeitsregelungen und unterschiedlich strenge Tatbestandsvoraussetzungen die Strafverfolgung nicht begünstigen, sprechen vor allem schutzzweckorientierte Überlegungen dafür, auch diese neueren Erscheinungsformen des Anmeldebetrugs unter den Sozialbetrugstatbestand des betrügerischen Anmeldens zur Sozialversicherung iSd § 153d StGB zu subsumieren.